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VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Überprüfung einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Bayerischen Architektenkammer, im Rahmen derer vom Ausschuss darüber zu befinden war, ob der Kläger, der einen Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz gestellt hat, über die nach § ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465
Soweit die Bewertung der Prüfungsleistung angegriffen wird, sind die prüfungsrechtlichen Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 und BVerfGE 84, 59) einschlägig, die sich mit der gerichtlichen Kontrolldichte im prüfungsrechtlichen Streitverfahren befassen. - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465
Soweit die Bewertung der Prüfungsleistung angegriffen wird, sind die prüfungsrechtlichen Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 und BVerfGE 84, 59) einschlägig, die sich mit der gerichtlichen Kontrolldichte im prüfungsrechtlichen Streitverfahren befassen. - BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93
Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit - …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465
Sie verlangen jedoch hinreichende verfahrensmäßige Vorkehrungen, um das Prüfungsgeschehen auch nachträglich aufklären zu können (BVerwG vom 31.3.1994, NVwZ 1995, 494; vom 1.10.1971, BVerwGE 38, 322; vom 7.5.1971, BVerwGE 38, 105).
- BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88
Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung - …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465
Diesbezüglich ist zunächst festzustellen, dass der Ablehnungsbescheid vom 19.11.2010 und der Widerspruchsbescheid vom 17.2.2011 eine prozessuale Einheit bilden (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) und in ihrer Gesamtheit Gegenstand des in der Verpflichtungsklage enthaltenen unselbständigen Aufhebungsverlangens sind (BVerwGE vom 1.12.1989, BVerwGE 84, 178). - BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465
Sie verlangen jedoch hinreichende verfahrensmäßige Vorkehrungen, um das Prüfungsgeschehen auch nachträglich aufklären zu können (BVerwG vom 31.3.1994, NVwZ 1995, 494; vom 1.10.1971, BVerwGE 38, 322; vom 7.5.1971, BVerwGE 38, 105). - BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
Anfechtung einer "endgültig nicht bestandenen" ärztlichen Vorprüfung - …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465
Sie verlangen jedoch hinreichende verfahrensmäßige Vorkehrungen, um das Prüfungsgeschehen auch nachträglich aufklären zu können (BVerwG vom 31.3.1994, NVwZ 1995, 494; vom 1.10.1971, BVerwGE 38, 322; vom 7.5.1971, BVerwGE 38, 105). - BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465
Soweit dieser Beurteilungsspielraum reicht, hat das Gericht allein darüber zu befinden, ob die Grenzen des Bewertungsspielraums verletzt worden sind, etwa weil der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG vom 13.3.1998, Az. 6 B 28/98 m.w.N.). - BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76
Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465
Insoweit ist danach zu fragen, wie ein verständiger Prüfling in der gegebenen Situation das Verhalten oder eine Bemerkung eines Prüfers verstehen darf (BVerwG vom 2.3.1976, Az. 7 B 22.76 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - 22 B 2176/95
Ärztliche Vorprüfung; Hinweis auf die Verlegung; Ladungsfehler; Verfahrensfehler; …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465
Andernfalls könnte sich der Prüfling nämlich unter Verletzung des prüfungsrechtlichen und aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Chancengleichheit eine zusätzliche Prüfungschance verschaffen, indem er zunächst einmal das Ergebnis der Prüfung abwartet, um erst danach zu entscheiden, ob er sich auf den Verfahrensfehler beruft (OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.9.1995, Az. 22 B 2176/95 ;… Niehues/Fischer a.a.O., Rnr. 416).